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Die Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes SSI veranstaltet diesen Sommer den zweiten interkantonalen Austausch für Fachpersonen der Deutschschweiz im Bereich der Unterbringung und Betreuung von UMA/MNA.

Das Berner Stimmvolk sagte am Sonntag 21. Mai nein zu einem Kredit, der die Kosten für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen (MNA), die über die Globalpauschale des Bundes hinausgehen, abgedeckt hätte. Der entsprechende Kredit von 105 Millionen Franken für vier Jahre wurde mit rund 54 Prozent Nein-Stimmen verworfen.

Die ADEM benutzt die französische Abkürzung MNA (mineurs non accompagnés), da in diesem Begriff auch unbegleitete Minderjährige, welche sich nicht im Asylverfahren befinden und allfällig ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz leben, mitgemeint sind. Sämtliche

Auf der Suche nach Aufenthalts- und Zukunftsperspektiven sind unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) in der Schweiz mit zahleichen, verfahrenstechnischen Schwierigkeiten konfrontiert. Ihr Wohl kann vor allem dann gefährdet sein, wenn keine gesetzliche Vertretung ernannt wird. In den Artikeln 19, 20 und 22 der Kinderrechtskonvention (KRK) verankert, wurde dieser Schutzmassnahme von Seiten des Ausschusses für die Rechte des Kindes in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 6 besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Die ADEM ist besorgt über den Pflegefamilienplatzierungsstopp für unbegleitete minderjährige Asyl Suchende UMA im Kanton Aargau und die diesbezüglichen vorgebrachten Gründe.