Schulische und berufliche Ausbildung
Das Recht auf schulische und berufliche Ausbildung
"Die Erweiterung der schulischen oder beruflichen Kenntnisse mittels Sicherstellung von Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie der Perspektivenentwicklung soll einen Schwerpunkt der Arbeit mit MNA und einen zentralen Baustein der Tagesstruktur darstellen. Dabei sollen der diskriminierungsfreie Zugang zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sichergestellt und die MNA bei der Arbeits- und Lehrstellensuche unterstützt werden."
Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich, 2016
Auf europäischer Ebene s. auch die Empfehlungen des „Separated Children in Europe Programme“ (SCEP): Statement of good practice, 2010
Schulbesuch
Kinder und Jugendliche im Schulalter werden nach ihrer Ankunft im Wohnkanton baldmöglichst in die Primar- oder Sekundarschule eingeschult. Jedes Kind muss unverzüglich bei der zuständigen Schulbehörde registriert werden und eine angemessene Unterstützung erhalten. So können ihm z.B. Sondermassnahmen wie Eingliederungsklassen, spezieller Sprachunterricht, Nachhilfeunterricht, usw. angeboten werden.
Zugang zu einer weiterführenden Ausbildung - ein wichtiger Schritt!
Der Besuch der Grundschule ist für minderjährige Asylbewerber und Sans-Papiers in der Schweiz seit über 20 Jahren ein anerkanntes Recht, der Zugang zu einer weiterführenden Ausbildung bleibt aber für junge Menschen mit unsicherem Rechtsstatus auch heute noch ein Problem. Nach ihrer obligatorischen Schulzeit haben sie zwar die Möglichkeit, weiterhin zur Schule zu gehen (Gymnasium, Handelsschule, usw.), eine berufliche Ausbildung bleibt ihnen aber oftmals noch verwehrt. Diese Problematik war in den vergangenen Jahren ein oft diskutiertes Thema und Gegenstand diverser, von Schweizer Politikern und Organisationen lancierter Initiativen. Die Änderung des Artikels 30a der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), am 7. Dezember 2012 vom Bundesrat angenommen, erlaubt jungen Sans-Papiers den Zugang zu einer Berufslehre.
Seit dem 1. Februar 2013 haben junge Sans-Papiers in der Schweiz nun die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen eine Lehre anzutreten. Sie müssen vor allem gut integriert sein (Beherrschung einer Landessprache und Einhaltung der Rechtsordnung) und während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
Weitere Informationen unter "Illegalität".
Ein entscheidender Faktor für eine gelungene Integration oder Reintegration
Schule und Ausbildung sind grundlegende Faktoren für eine positive Entwicklung und eine gelungene Integration von Migrantenkindern in der Schweiz. Sie helfen mit, Kompetenzen zu entwickeln und fördern gleichzeitig Selbstständigkeit und Verantwortungsgefühl. Schule und Ausbildung spielen deshalb im Hinblick auf die Rückkehr und Reintegration der jungen Menschen in ihr Heimatland oder auf ihre dauerhafte Integration in der Schweiz oder einem Drittland eine überaus wichtige Rolle.