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Reintegration

Die Reintegration: ein komplexer Prozess

"Es handelt sich hierbei um einen sehr komplexen Bereich und zur Umsetzung von Standards sind detaillierte Richtlinien erforderlich. Ein unbegleitetes Kind soll nur zurückgeschickt werden, wenn dies für das Kindeswohl das Beste ist. (...)Die Kinder und Jugendlichen sind in allen Phasen des Verfahrens vollständig zu informieren und in die Entscheidungen einzubeziehen. Die Länge der Zeit, die das Kind ausserhalb des Heimatlandes verbracht hat und sein Alter sind bedeutende Faktoren, die in diesem Verfahren unbedingt beachtet werden müssen."

Separated Children in Europe Programme (SCEP), Statement of Good Practice (2004)

"Ausreisepflichtige MNA sind – wo dies das übergeordnete Interesse des Kindes erfordert– nach Möglichkeit in den Regelstrukturen bzw. in der bereits zugewiesenen Struktur zu belassen."

Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich, 2016

Die Rückkehr als dauerhafte Lösung

Meist stehen unbegleitete Kinder und Jugendliche einer ungewissen Zukunft gegenüber, das Gefühl der Unsicherheit ist gross. Zwar besitzen sie als minderjährige Asylsuchende in der Regel eine provisorische Aufenthaltsbewilligung, bei Erreichen der Volljährigkeit sehen sie sich jedoch oft gezwungen, die Schweiz zu verlassen.

In diesem Kontext ist es angebracht, bei der Suche nach einer dauerhaften Lösung für junge unbegleitete Menschen eine Rückkehr in das Herkunftsland gleichermassen wie die Integration in der Schweiz oder einem Drittland als Option in Erwägung zu ziehen. Die Rückkehr junger Erwachsener, die ihr Heimatland als Minderjährige verlassen haben, soll aber nicht systematisch geplant werden. Eine detaillierte Abklärung der Situation des jungen Menschen soll zuerst die für seine Zukunft bestmögliche Lösung bestimmen.

Fehlende Strukturen und Sozialdienste für den Schutz von Kindern und Familien im Herkunftsland können die Zusammenarbeit erschweren und die Rückkehr gefährden. Aus diesem Grund soll der Reintegration einer minderjährigen Person oder eines jungen Erwachsenen in das Herkunftsland eine sorgfältige Vorbereitung vorausgehen und dabei ein besonderes Verfahren eingehalten werden, um dem jungen Menschen eine würdige und sichere Rückkehr zu garantieren, die seinen Bedürfnissen entspricht.

Kontaktpflege zum Herkunftsmilieu

Die Reintegration eines jungen Menschen im Herkunftsland ist ein langwieriges und komplexes Verfahren. Sie soll dem Verlauf seines Lebens entsprechen und nicht als abrupter Bruch empfunden werden. Deshalb ist es wichtig, dass die minderjährige Person während ihres Aufenthaltes in der Schweiz den Kontakt zu ihrem Herkunftsmilieu nicht abbricht.

Rückkehrhilfe

Verschiedene Organisationen sind im Bereich der Rückkehrhilfe aktiv (Internationale Organisation für Migration (IOM), Rotes Kreuz, Internationaler Sozialdienst (SSI)). Die diversen Etappen einer Rückkehr müssen sorgfältig vorbereitet werden. Die Aufnahme und die Weiterbetreuung im Herkunftsland zählen dabei zu den grundlegenden Elementen und können durch eine effiziente transnationale Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Partnern im Ausland gewährleistet werden.

Ergeben die in der Schweiz und im Herkunftsland durchgeführten Abklärungen, dass alle Bedingungen für eine Rückkehr erfüllt sind und unterstützen auch die Vertrauenspersonen des Kindes (Beistand, Referenzperson, Erzieher, Psychologen) das Projekt, gilt es, den Jugendlichen und seine Familie gut vorzubereiten, damit die Reintegration unter den bestmöglichen Bedingungen stattfinden kann.