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Kinder als Opfer des Menschenhandels

"Auch die Schweiz ist betroffen"

Generalsekretariat des Schweizerischen Komitees für UNICEF

"Bei der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen ist ein besonderes Augenmerk auf die spezifischen Risiken von MNA als potenzielle Opfer von Menschenhandel und weiteren Formen von Ausbeutung (insbesondere sexuelle) sowie organisierter Kriminalität zu legen Die Sensibilisierung und Prävention der MNA betreffend Situationen, in denen sie in der Schweiz Opfer von Menschenhandel oder weiteren Formen von Ausbeutung werden könnten, gehört zu den Aufgaben der Betreuungspersonen bzw. der gesetzlichen Vertretung."

Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich, 2016

Auf europäischer Ebene s. auch die Empfehlungen des „Separated Children in Europe Programme“ (SCEP): Statement of good practice, 2010

Definition

Artikel 3 des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität besagt:

Der Ausdruck ”Menschenhandel” bezeichnet die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen (...). Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen. (Art. 3 Abs. a)

Die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme eines Kinder zum Zweck der Ausbeutung gilt auch dann als ”Menschenhandel”, wenn dabei keines der unter Buchstabe (a) genannten Mittel angewendet wurde. (Art 3 Abs. c).

Jugendliche Opfer des Menschenhandels in der Schweiz                                              

In der Schweiz durchgeführte Studien zu diesem Thema erwähnen verschiedene Formen des Menschenhandels und werfen insbesondere Licht auf die Problematik

  • der minderjährigen Hausangestellten und das breite Spektrum ihrer Arbeitsbedingungen, das von einer legalen Situation bis hin zu eindeutigen Ausbeutungssituationen reicht (Terre des hommes, 2004)
  • junger Menschen, die in ihrem Herkunftsland von Drogennetzwerken als Dealer angeworben werden (Wata, 2003)
  • junger Menschen, die von Drogennetzwerken in der Schweiz als Dealer angeworben werden (Efionayi-Mäder et al., 2005)
  • der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz (Studer und Peter, 1999)

Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz

Die Anstrengungen der Behörden zum Kampf gegen den Menschenhandel in der Schweiz sind vielfältig. So gründete das Bundesamt für Polizei (Fedpol) ein Sonderkommissariat zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) ist seit 2003 mit der Koordinierung der zuständigen Dienste betraut und erarbeitet Instrumente und Strategien zum Kampf gegen diese Form von Kriminalität. Und gewisse Kantone vernetzten die zuständigen Stellen im Hinblick auf eine bessere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und das Palermo-Protokoll wurden von der Schweiz im Jahr 2006 ratifiziert. Im selben Jahr trat im Schweizerischen Strafgesetzbuch ein neuer Artikel "Menschenhandel" (Art. 182) in Kraft. Der Dialog zu diesem Thema und die Entwicklung von besonderen Betreuungsmassnahmen müssen jedoch weiter gefördert werden.

Handbuch «Kinderhandel. Prävention, Identifizierung und Betreuung minderjähriger Opfer»

ECPAT Switzerland publizierte 2016 ein Handbuch mit Handlungsanweisungen bei einem Verdacht auf Kinderhandel in konkreten Situationen wie z.B. Asylbereich, Grenzübertritt oder in Zusammenhang mit Kleinkriminalität. Das Handbuch bietet zudem allgemeine rechtliche Informationen betreffend den Menschenhandel und die Rechte des Kindes.

Das Handbuch kann hier in Deutsch oder Französisch heruntergeladen werden.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an ECPAT Switzerland:
Kinderschutz Schweiz
ECPAT Switzerland
Seftigenstrasse 413007 Bern
031 384 29 29