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Für eine würdige Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen

Anlässlich der Mobilisierung der Erzieherinnen und Erzieher von unbegleiteten Minderjährigen in EVAM-Heimen, die einen Unterstützungsaufruf für unbegleitete Minderjährige im Kanton Waadt lanciert haben, ruft die ADEM die Grundsätze einer ihnen angemessenen Unterbringung und Betreuung in Erinnerung. Dabei gilt es insbesondere die Empfehlungen der SODK zu unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich einzuhalten.

Unbegleitete Minderjährige (MNA) sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, die als solche behandelt werden sollten. Gemäss dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung haben sie das Recht auf dieselbe Betreuung und Unterbringung wie fremdplatzierte Kinder und Jugendliche in der Schweiz.  

Eine Unterbringung, die den besonderen Bedürfnissen von MNA entspricht, ein Katalog von Schutzmassnahmen und eine Betreuung, die das Wohl des Kindes und/oder Jugendlichen achtet, müssen vom Staat garantiert werden, der aufgrund nationaler und internationaler Rechtsinstrumente wie der Kinderrechtskonvention (KRK) gesetzliche Verpflichtungen eingegangen ist. Derartige Vorschriften können aber nur eingehalten werden, wenn ein ausreichendes Unterbringungsangebot besteht und der Betreuungsgrad ähnlich hoch ist, wie dies die kantonalen Ausführungsbestimmungen der Pflegekinderverordnung für Kinder- und Jugendheime sicherstellen.  

Derzeit werden jedoch Stellen von Erzieherinnen und Erziehern abgebaut und Heime geschlossen, deren Aufnahmebedingungen für MNA weit unter den geltenden Normen liegen. Die verfügbaren Stellenprozente reichen immer weniger aus und die Überwachung der MNA – die nicht auf deren Besonderheiten eingeht – wird von Angestellten privater Sicherheitsfirmen wahrgenommen. Dies ist eine eklatante Verletzung der Menschenrechte, da gegen Disziplinar- und Strafmassnahmen keine Beschwerde eingelegt werden kann, um die Rechtmässigkeit einer administrativen/disziplinarischen Entscheidung anzufechten. Dies führt dazu, dass das Beschwerderecht gegen Handlungen, die die menschlichen Grundrechte verletzen, nicht gewährt wird, obwohl dieses in Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRK) festgehalten ist.  

Die ADEM erinnert hier daran, dass ein beschützendes, die Kinderrechte achtendes Umfeld nur durch eine kontinuierliche tägliche Betreuung (ganztags und an allen Wochentagen) durch Personal mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik oder einer gleichwertigen Ausbildung sichergestellt werden kann. Diese Personen unterstützen migrierende Kinder oder Jugendliche mit einer altersgerechten Tagesplanung (soziale Eingliederung, Autonomie, Berücksichtigung besonderer und unmittelbarer Bedürfnisse, schulische Begleitung, Zugang zu Freizeitaktivitäten, Spielen und Erholung sowie Teilnahme an Kultur- und Sportaktivitäten). Gleichzeitig muss eine Unterstützung bei Asyl- und Migrationsfragen gewährleistet werden, namentlich anhand von Beratung zum Asylverfahren, der Suche von Übergangslösungen und dauerhaften Lösungen oder der besonderen Aufmerksamkeit, die dem Bedarf an Gemeindedolmetschen und interkultureller Mediation geschenkt wird.

Betreuungspersonen von MNA übernehmen auch eine entscheidende Rolle in Bezug auf deren Zugang zu medizinischer Versorgung und zu psychologischer Betreuung im Falle aufgedeckter Traumata (siehe dazu die Empfehlungen der nationalen Fachtagung 2017 «Wege aus dem Trauma: Perspektiven für geflüchtete Kinder und Jugendliche», die von der ADEM, vom Schweizerischen Roten Kreuz und von Support for Torture Victims gemeinsam verfasst wurden). Sie garantieren die Erarbeitung von Zukunftsperspektiven mit dem Kind und/oder der/dem Jugendlichen (Motivationen, Ressourcen und Potenzial, Zielformulierung).  

Um gute soziale Beziehungen und das Vertrauensverhältnis aufrechtzuerhalten, ist es unabkömmlich, den MNA einen Aufenthaltsort zur Verfügung zu stellen, der die notwendigen Standards erfüllt. Die Empfehlungen der SODK rufen Folgendes in Erinnerung: «Der Übergang zur Volljährigkeit ist für die MNA ein einschneidendes Ereignis. Die meisten Jugendlichen sind auch über ihren 18. Geburtstag hinaus auf gewisse Unterstützung angewiesen. In diesem Zusammenhang sollen Betreuungsleistungen im Sinne einer sozialpädagogischen Nachbegleitung für MNA geschaffen werden, welche auch nach Erreichen der Volljährigkeit und bis zum Abschluss der Erstausbildung bzw. bis zum Erreichen der Fähigkeiten, welche für eine autonome Lebensführung erforderlich sind, anhalten. […] Der begleitete Übergang soll sich am Entwicklungsstand und an den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Jugendlichen ausrichten.» (§ 14, S. 39). Solche Massnahmen ermöglichen, zu verhindern, dass diese Jugendlichen nach Erreichen der Volljährigkeit beim Entwerfen ihres Lebenskonzepts ohne Begleitung dastehen, und folglich die Risiken zu reduzieren, dass sie von illegalen Handelsnetzwerken und kriminellen Vereinigungen angeworben werden.  

Schliesslich gilt es unbedingt die Bedeutung einer Trennung von MNA und Erwachsenen in den Unterkünften zu betonen, ausser diese widerspricht dem Wohl des Kindes und/oder Jugendlichen. Sollten MNA in Ausnahmefällen oder aus triftigen Gründen trotzdem vorübergehend ausserhalb von spezialisierten Einrichtungen untergebracht werden, befürwortet die ADEM, dass dies in traditionellen sozialpädagogischen Auszeiträumen geschieht. Sollte eine solche Möglichkeit auch in Erwägung gezogen werden, weil in nützlicher Frist kein Platz frei wird ist, muss die Unterbringung von MNA in Familienzentren erfolgen, in einem für sie reservierten Bereich und von Erwachsenen getrennt. Zudem muss dann eine sozialpädagogische Begleitung durch ausgebildetes Personal sichergestellt werden, das über die notwendigen Ressourcen verfügt. Solche Platzierungen ausserhalb von spezialisierten Einrichtungen für MNA dürfen hingegen keinesfalls zu einer schrittweisen Exklusion der Jugendlichen führen und nur als letztmögliche Massnahme erfolgen.  

Die ADEM hofft, dass dauerhafte Lösungen gefunden werden können, um im Kanton Waadt weiterhin eine adäquate Betreuung und Unterbringung von MNA zu gewährleisten, die den Empfehlungen der SODK und der KRK entsprechen.